RS OGH 2012/10/11 16Ok3/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2012
beobachten
merken

Norm

KartG 2005 §16 Z1

Rechtssatz

In einem auf § 16 Z 1 KartG gestützten Antrag muss der Antragsteller konkretes Vorbringen unter anderem dazu erstatten, dass die Nichtuntersagung des Zusammenschlusses bzw der Verzicht auf einen Prüfungsantrag bzw dessen Zurückziehung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhe. Bloße Vermutungen in diese Richtung erfüllen die inhaltlichen Erfordernisse an einen schlüssigen Antrag nicht.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 3/12
    Entscheidungstext OGH 11.10.2012 16 Ok 3/12
    Veröff: SZ 2012/101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128250

Im RIS seit

21.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten