Norm
AEUV Lissabon Art102Rechtssatz
Tatbestandsmerkmal und damit materiell?rechtliches Element eines kartellrechtlichen Anspruchs ist eine privatwirtschaftliche Tätigkeit; fehlt es daran, führt dies zur Abweisung des Begehrens als unbegründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128247Im RIS seit
21.12.2012Zuletzt aktualisiert am
03.08.2015