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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Wird vom Nachbarn offen gelassen, aus welchem Grund eine nur knapp über der Geringfügigkeitsgrenze liegende Geruchszahl, die unter dem Ist-Maß liegt, ortsunüblich oder gesundheitsgefährdend sein soll, ist die Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen zu dieser Frage entbehrlich.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011060139.X04Im RIS seit
18.06.2013Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013