RS Vwgh 2013/5/16 2011/06/0139

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Veröffentlicht am 16.05.2013
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
BauG Stmk 1995 §13 Abs12;

Rechtssatz

Wird vom Nachbarn offen gelassen, aus welchem Grund eine nur knapp über der Geringfügigkeitsgrenze liegende Geruchszahl, die unter dem Ist-Maß liegt, ortsunüblich oder gesundheitsgefährdend sein soll, ist die Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen zu dieser Frage entbehrlich.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011060139.X04

Im RIS seit

18.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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