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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/03/0148 E 21. Oktober 2011 RS 1Stammrechtssatz
Ernsthafte Selbstmordabsichten rechtfertigen die Verhängung eines Waffenverbots (Hinweis E vom 29. Oktober 2009, 2008/03/0029 und E vom 29. Mai 2009, 2006/03/0087, mwN). Derartige Absichten müssten sich aber nicht nur bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit, sondern auch noch bei Erlassung des Waffenverbots durch die Behörde feststellen lassen, um die Gefährdungsprognose im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG 1996 nachvollziehbar zu machen.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013030025.X01Im RIS seit
01.07.2013Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014