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16/02 RundfunkNorm
ORF-G 2001 §1 Abs3;Rechtssatz
Zielte ein als Dienstanweisung zu qualifizierendes Ersuchen des Chefredakteurs nur auf die Richtigstellung einer zuvor erfolgte missverständliche Berichterstattung ab und diente daher der Durchsetzung des den ORF treffenden Objektivitätsgebotes, kann darin ein unzulässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der betroffenen programmgestaltenden bzw journalistischen Mitarbeiter iSd § 32 Abs 1 ORF-G 2001 nicht gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012030144.X02Im RIS seit
01.07.2013Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017