RS OGH 2013/4/16 10ObS42/13v, 10ObS49/13y, 10ObS45/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2013
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Norm

KBGG §24 Abs2

Rechtssatz

Hat die Anspruchswerberin, die zunächst in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen war, vor Geburt ihres Kindes auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, dann ist keine bloß vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gegeben.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 42/13v
    Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 42/13v
    Beisatz: Der Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist einer Abmeldung des Gewerbes gleichzuhalten. (T1)
    Beisatz: Aus dem tatsächlichen Bezug von Wochengeld oder einer vergleichbaren Leistung ist nicht zugleich auch das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit ableitbar. (T2)
  • 10 ObS 49/13y
    Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 49/13y
    Beis wie T1; Beis wie T2
  • 10 ObS 45/21x
    Entscheidungstext OGH 19.05.2021 10 ObS 45/21x
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128766

Im RIS seit

11.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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