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10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, AsylgerichtshofNorm
VfGG §34Leitsatz
Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme eines mit Ablehnung beendeten Beschwerdeverfahrens infolge offenkundigen Nichtvorliegens eines gesetzlichen WiederaufnahmegrundesRechtssatz
Das Antragsvorbringen beschränkt sich darauf, erneut die Verfassungswidrigkeit des §34 Abs6 Z2 AsylG 2005 sowie die Verfassungswidrigkeit der zuletzt gegenüber dem Antragsteller ergangenen Entscheidung des Asylgerichtshofes zu behaupten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiederaufnahme, AsylrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:U2445.2012Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013