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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Annahme, allein ein Messprotokoll könne einen Beweis über die Alkoholisierung erbringen, ist unzutreffend. Eine solche Beweisregel, die im Übrigen dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung widerspräche, findet sich nicht in der Judikatur des VwGH (vgl. E 15. Dezember 1992, 92/11/0198). Der VwGH hat im Gegenteil auch in einem Fall eines nicht vorhandenen Messstreifens in freier Beweiswürdigung den Beweis von gültigen Blasversuchen als erbracht angesehen (vgl. E 17. Juni 2004, 2002/03/0111).
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberFeststellung der AlkoholbeeinträchtigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomatfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013020085.X01Im RIS seit
19.06.2013Zuletzt aktualisiert am
01.08.2013