Norm
UGB §425Rechtssatz
Das Entgelt für Stehtage gehört zum Frachtlohn. Generell sind vereinbarte Standgelder ein Teil der Vergütung des Frachtführers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128795Im RIS seit
27.06.2013Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015