Norm
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §180 Abs1Rechtssatz
Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128810Im RIS seit
09.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019