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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags betreffend Einsicht in einen Gesetzgebungsakt des Wiener Landtages wegen offensichtlicher Nichtzuständigkeit des VfGHRechtssatz
Art140 B-VG räumt dem VfGH nicht die Befugnis ein, die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch ein reales Geschehen, im vorliegenden Fall die Nichtgewährung/Verweigerung der Einsicht in den Gesetzgebungsakt (hier betreffend die Beschlussfassung über das Wr KleingartenG 1966), festzustellen.
Der VfGH hat auch von Gesetzes wegen nicht die Kompetenz, dem Wiener Landtag die Gewährung der Einsicht in die Gesetzgebungsakten aufzutragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Zuständigkeit, AkteneinsichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:G108.2012Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013