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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs7;Rechtssatz
Die Auffassung, es sei rechtlich gar nicht möglich, einen eingebrachten Devolutionsantrag wirksam zurückzuziehen, ist unzutreffend (Hinweis Hengstschläger/Leeb, AVG, Rz 35 zu § 73 AVG, unter Hinweis auf die ständige Judikatur des VwGH und mit abschließendem Hinweis auf § 13 Abs. 7 AVG; aus jüngster Zeit E vom 13. November 2012, 2010/05/0047).
Schlagworte
AntragsrückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013050005.X01Im RIS seit
01.07.2013Zuletzt aktualisiert am
16.07.2013