RS UVS Steiermark 2013/03/04 30.3-3/2013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.2013
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Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung stellt lautes Musikspielen in einer Wohnung störenden Lärm dar. Um jedoch den Tatbestand des § 1 Abs 1 StLSG zu erfüllen, muss der Lärm auch "ungebührlich" sein. Ist ein lautes Musikspielen nur von sehr kurzer Dauer (der Vorhalt beschränkte sich auf die Tatzeit 26.12.2012, 19:20 Uhr) und findet es nach diesem Zeitpunkt auch nicht in der Nacht statt, lässt sich daraus noch keine Ungebührlichkeit der Lärmerregung ableiten.

Schlagworte
Lärm; Lärmerregung; ungebührlich; Dauer; Tatzeit; Nachtzeit
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2013
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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