RS Vwgh 2013/3/20 2012/07/0050

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Veröffentlicht am 20.03.2013
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §62 Abs3;
AWG 2002 §87b;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §32;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ob ein Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist oder nicht, hängt mit der Frage der Zulässigkeit der Beschwerdeerhebung nicht zusammen. Diese Frage hat der VwGH im Rahmen der inhaltlichen Prüfung der zulässigen Beschwerde zu klären.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012070050.X02

Im RIS seit

26.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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