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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AWG 2002 §62 Abs3;Rechtssatz
Ob ein Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist oder nicht, hängt mit der Frage der Zulässigkeit der Beschwerdeerhebung nicht zusammen. Diese Frage hat der VwGH im Rahmen der inhaltlichen Prüfung der zulässigen Beschwerde zu klären.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012070050.X02Im RIS seit
26.04.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017