RS Vwgh 2013/3/20 2012/07/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2013
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §1;
AWG 2002 §62 Abs3;
AWG 2002 §87b;
B-VG Art131 Abs2;

Rechtssatz

Nach § 87b AWG 2002 ist eine Beschwerde des LH gegen Bescheide des UVS dann zulässig, wenn es sich um Behandlungsanlagen handelt. Inhaltlich ist der LH bei der Beschwerdeführung nicht eingeschränkt (etwa auf die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Interessen), er kann ganz allgemein die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids geltend machen.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenInstanzenzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012070050.X01

Im RIS seit

26.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten