Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §66 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/07/0096 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/07/0063 E 29. Juli 2015Rechtssatz
Ein Vorgehen nach § 66 Abs 2 AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach § 66 Abs. 2 AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011070182.X02Im RIS seit
03.04.2013Zuletzt aktualisiert am
11.09.2015