RS Vwgh 2013/3/20 2011/07/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2013
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §66 Abs2;
AVG §66 Abs4;
FlVfGG §28 Abs1;
FlVfLG Tir 1996 §69;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/07/0096 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/07/0063 E 29. Juli 2015

Rechtssatz

Ein Vorgehen nach § 66 Abs 2 AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach § 66 Abs. 2 AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070182.X02

Im RIS seit

03.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten