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10 VERFASSUNGSRECHTNorm
VfGG §17 Abs1, §18Leitsatz
Zurückweisung einer Wahlanfechtung wegen nicht behobenen Mangels formeller ErfordernisseRechtssatz
Zurückweisung einer Anfechtung der Urwahl in einen Fachverbandsausschuss der Wirtschaftskammer Wien durch die Wählergruppe FPÖ - pro Mittelstand.
Die einschreitende Partei ist dem Mängelbehebungsauftrag nicht rechtzeitig nachgekommen, weil ein Teil der fehlenden Ausfertigungen der Anfechtung erst nach Ablauf der gesetzten (und gemäß §85 Abs2 ZPO iVm §35 VfGG nicht verlängerbaren) Frist nachgereicht wurde.
(Ebenso: WI-2/12, WI-3/12, WI-7/12, uva, alle B v 12.12.12).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:WI1.2012Zuletzt aktualisiert am
12.02.2013