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10 VERFASSUNGSRECHTNorm
VfGG §85 Abs2 / AllgRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mangels Einbringung einer Beschwerde.
In der Rechtssache werden die Bewilligung der Verfahrenshilfe "hinsichtlich der Pauschalgebühr" und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Eine Beschwerde wurde aber nicht eingebracht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebende, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:U2459.2012Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013