RS Vfgh 2012/12/12 U2459/12 ua

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Veröffentlicht am 12.12.2012
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Index

10 VERFASSUNGSRECHT
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof,
Asylgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Allg

Rechtssatz

Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mangels Einbringung einer Beschwerde.

In der Rechtssache werden die Bewilligung der Verfahrenshilfe "hinsichtlich der Pauschalgebühr" und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Eine Beschwerde wurde aber nicht eingebracht.

Entscheidungstexte

  • U 2459/12 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 12.12.2012 U 2459/12 ua

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2012:U2459.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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