Norm
KBGG §5Rechtssatz
Ein Wechsel iSd § 5 KBGG ist jeweils nur zwischen jenen Elternteilen, die miteinander durch das Band der leiblichen Elternschaft oder durch das Band der Adoptivelternschaft oder durch das Band der Pflegeelternschaft verbunden sind, möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128641Im RIS seit
29.04.2013Zuletzt aktualisiert am
14.04.2016