RS OGH 2013/2/26 10ObS13/13d, 10ObS79/14m, 10ObS149/14f, 10ObS76/15x, 10ObS114/16m

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Veröffentlicht am 26.02.2013
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Norm

KBGG §26a

Rechtssatz

§ 26a KBGG ist dahin zu verstehen, dass damit nur eine erstmalige Antragstellung, die auch zu einer entsprechenden Bescheiderlassung und der damit verbundenen Festlegung einer bestimmten Leistungsart (§ 3 Abs 1, § 5 Abs 1, § 5b Abs 1, § 5c Abs 1 oder § 24a Abs 1 KBGG) führt, gemeint ist. Ist noch kein Bescheid über den verfahrenseinleitenden Erstantrag erlassen worden, kann dieser wirksam zurückgezogen und gleichzeitig ein neuer, geänderter Antrag eingebracht werden (§ 13 Abs 7 AVG).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 13/13d
    Entscheidungstext OGH 26.02.2013 10 ObS 13/13d
  • 10 ObS 79/14m
    Entscheidungstext OGH 15.07.2014 10 ObS 79/14m
    Auch; Beisatz: Hier: § 26a KBGG idF BGBl I 2009/116. Kein geänderter Antrag nach erstmaliger Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes und Mitteilung an die Klägerin über ihren Leistungsanspruch. (T1)
  • 10 ObS 149/14f
    Entscheidungstext OGH 24.02.2015 10 ObS 149/14f
    Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Keine Möglichkeit der Antragsänderung nach Mitteilung an die Klägerin über ihren Leistungsanspruch. (T2)
  • 10 ObS 76/15x
    Entscheidungstext OGH 30.07.2015 10 ObS 76/15x
    Auch; Beis wie T2
  • 10 ObS 114/16m
    Entscheidungstext OGH 11.10.2016 10 ObS 114/16m
    Vgl aber; Beisatz: Diese ? zur Rechtslage vor der KBGG?Novelle BGBl I 2013/117 ergangene ? Rechtsprechung ist für § 26a KBGG idF BGBl I 2013/117 nicht mehr einschlägig, weil der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des § 26a KBGG durch das BGBl I 2013/117 seinen Regelungswillen dahingehend zu erkennen gegeben hat, dass für Antragstellungen ab 1. 1. 2014 als Ausnahme von der Spezialregelung des § 26a KBGG eine Variantenänderung ausschließlich innerhalb von 14 Tagen ab der erstmaligen Antragstellung möglich sein soll. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128677

Im RIS seit

13.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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