Norm
SMG §39 Abs1Rechtssatz
Für die Gewährung eines Strafaufschubes nach § 39 Abs 1 SMG bedarf es aktenkundiger Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens nach § 39 SMG noch vor Übernahme in den Strafvollzug.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000090Im RIS seit
25.03.2013Zuletzt aktualisiert am
25.03.2013