Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/10/0141Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/10/0061 E 7. September 1998 RS 1Stammrechtssatz
Die Parteistellung im Rodungsverfahren ermöglicht es dem an der Rodungsfläche dinglich Berechtigten, aus dem Titel der mit seinen Interessen verbundenen öffentlichen Interessen das öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen. Die Forstbehörde hat festzustellen, welches Gewicht dem Interesse an der Walderhaltung (auch) unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen subjektiven Rechte der dinglich Berechtigten an der ungeschmälerten Ausübung ihrer Rechte zukommt (Hinweis E 29.1.1996, 94/10/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011100140.X02Im RIS seit
12.04.2013Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013