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95 TECHNIKNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Versäumung einer befristeten Prozesshandlung; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wegen Nichterschöpfung des InstanzenzugsRechtssatz
Der VfGH hat bereits in dem den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abweisenden Beschluss vom 22.11.12 darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für seine Zuständigkeit (ua) das Vorliegen eines im Instanzenzug nicht mehr bekämpfbaren Bescheides ist und dass gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 29.12.11 noch das Rechtsmittel der Berufung an den zuständigen Bundesminister offen stand.
Da im vorliegenden Fall mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Erhebung einer Beschwerde gegen einen im Instanzenzug noch anfechtbaren Bescheid beabsichtigt ist, wodurch aus vorgenannten Gründen keine Zuständigkeit des VfGH begründet wird, kann nicht von der Versäumung einer befristeten Prozesshandlung iSd §146 Abs1 ZPO ausgegangen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Zuständigkeit, Maß- und GewichtswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:B156.2013Zuletzt aktualisiert am
28.03.2013