Norm
DHG §2Rechtssatz
Bei besonders hohen Schadensbeträgen hat nach Abwägung der Mäßigungskriterien zur Vermeidung einer Existenzgefährdung des einzelnen haftungsbegünstigten Dienstnehmers eine überschlagsmäßige Kontrollrechnung stattzufinden, in deren Rahmen auf dessen sozialen Verhältnisse Bedacht zu nehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128180Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015