Norm
AngG §22Rechtssatz
Der Anspruch auf bezahlte Freizeit während der Kündigungsfrist ("Postensuchtage") entsteht nicht bereits ex lege mit Zugang der Kündigung, sondern erst mit dem Verlangen des Arbeitnehmers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128172Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012