Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Das Bestehen einer Produktbeobachtungspflicht des Herstellers eines Produkts ist auch für den österreichischen Rechtsbereich zu bejahen und findet ihre dogmatische Grundlage in der Lehre von den Verkehrssicherungspflichten. Sie gründet auf dem Gedanken, dass die Verkehrssicherungspflichten des Produzenten nicht im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts enden, sondern über diesen hinaus bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128169Im RIS seit
06.11.2012Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015