Norm
AngG §22Rechtssatz
Der Mindestanspruch auf bezahlte Freizeit ist nach der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw einzelvertraglichen Kündigungsfrist zu bemessen. Eine vorzeitige Kündigung verlängert den Anspruchszeitraum nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128173Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012