Norm
GebAG §30Rechtssatz
Die „unumgängliche Notwendigkeit“ der Beiziehung von Hilfskräften ist teleologisch dahin einzuschränken, dass der diesbezügliche Aufwand bereits dann zu ersetzen ist, wenn die Verwendung von Hilfskräften keine höheren Kosten verursacht hat, als sie ohne deren Beiziehung betragen hätten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2012:RG0000085Im RIS seit
18.10.2012Zuletzt aktualisiert am
18.10.2012