Aufhebung wegen Spruchmangels, wenn im Falle einer dezidierten Bestrafung wegen Übertretung des § 13a Abs 2 Tabakgesetz die Tatzeit im Spruch lediglich nach Stunden und Minuten angeführt, nicht jedoch ein ? zumindest kurzer ? Zeitraum und/oder zumindest die Anzahl der Raucher angegeben ist.