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41 INNERE ANGELEGENHEITENNorm
AsylG 1997 §7, §8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch eine Entscheidung des Asylgerichtshofes; Unterlassung der Ermittlungstätigkeit in entscheidungswesentlichen Punkten; willkürliches Verhalten des AsylgerichtshofesRechtssatz
Keine Auseinandersetzung mit dem kindlichen Alter des Beschwerdeführers bei Beurteilung der Glaubwürdigkeit seines Vorbringens betr die Ermordung seines Vaters; Beschwerdeführer damals acht Jahre alt.
Außer-Acht-Lassung des Verbots einer näheren Befragung zu den Fluchtgründen bei der Erstbefragung (§19 Abs1 AsylG 2005); keine Auseinandersetzung mit dem psychischen und physischen Zustand des minderjährigen Beschwerdeführers bei der Erstbefragung (§16 Abs3 und Abs5 AsylG 2005).
U1570/11, E v 11.06.12: Unterlassung jeglicher Begründung für die Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung und Ausweisung nach Sierra Leone sowie für die Annahme, dass der Beschwerdeführer Staatsangehöriger von Sierra Leone sei.
U2344/11, E v 11.06.12: Keine Begründung der Feststellungen über die Lage in Georgien; Verschlechterung der Situation im Hinblick auf Unterlagen aus dem Jahr 2008 nicht auszuschließen.
U230/12, E v 11.06.12: Keine Berücksichtigung der langen Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet (14 Jahre); kein Verschulden des Beschwerdeführers an der langen Dauer seines Asylverfahrens; keine Ermittlung hins des Fortschreitens der Integration seit der letzten Verhandlung, mehr als ein Jahr vor der Entscheidung.
U202/12, E v 20.06.12: Keine Ermittlungen zur aktuellen Lage in Afghanistan; angesichts notorisch fragiler Sicherheitssituation in Afghanistan nachteilige Änderung der Verhältnisse im Zeitraum von mehreren Monaten denkbar.
U151/12, E v 27.06.12: Krankheit des Beschwerdeführers (paranoide Schizophrenie) ohne sachliches Substrat zweimal gegen ihn verwendet, nämlich bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit durch gänzliches Übergehen und bei der Feststellung des Sachverhaltes durch einseitiges (laienhaftes) Hervorheben der Krankheitssymptome.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, AusweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:U98.2012Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012