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L4 Innere VerwaltungNorm
B-VG Art15 Abs2Leitsatz
Abweisung eines Drittelantrags von Mitgliedern des Kärntner Landtages auf Aufhebung einer Regelung betreffend das Bettelverbot in Kärnten; kein absolutes Bettelverbot im Krnt Landessicherheitsgesetz normiertRechtssatz
Abweisung des von 13 Mitgliedern des Kärntner Landtages (mehr als ein Drittel der insgesamt 36 Mitglieder) gestellten Antrags auf Aufhebung der Wendung "oder in gewerbsmäßiger Weise" in §27 Abs1 lita Krnt LandessicherheitsG idF LGBl 44/2011.
Verfehlte Prämisse der Antragsteller, dass die angefochtene Wortfolge ein absolutes Bettelverbot bewirke; stilles Betteln in §27 Abs3 Krnt LandessicherheitsG jedoch expressis verbis vom Verbotstatbestand ausgenommen; vorgebrachte Bedenken im Hinblick auf behauptete Verstöße gegen Grundrechte treffen daher nicht zu.
Keine Kompetenzwidrigkeit der angefochtenen Bestimmung; Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei; Hinweis auf G132/11 vom selben Tag.
Schlagworte
Bettelverbot, Kompetenz Bund - Länder Sicherheitspolizei, Sicherheitspolizei örtlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:G118.2011Zuletzt aktualisiert am
11.03.2013