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L37162 Kanalabgabe KärntenNorm
GdKanalisationsG Krnt 1999 §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/06/0096 E 19. September 2006 RS 3Stammrechtssatz
Während es zulässig ist, dass der Titelbescheid dem Verpflichteten mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtung - im vorliegenden Fall der Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Kanalanlage - lässt, muss ein dazu ergehender Vollstreckungsbescheid konkretisieren, in welcher Weise die Vollstreckung durchzuführen ist (Hinweis E vom 12. November 1985, Zl. 83/05/0019, VwSlg 11936 A/1985, und vom 27. Februar 1996, Zl. 95/05/0138). Andernfalls könnte insbesondere die gebotene Verhältnismäßigkeit des Vollstreckungsaktes gemäß § 2 VVG nicht geprüft werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009050340.X02Im RIS seit
19.10.2012Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012