Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §1 Abs4;Rechtssatz
§ 1 Abs. 4 zweiter Satz EStG 1988 stellt auf das Welteinkommen ab (vgl. Doralt, EStG9 (2005), § 1 Tz 61, und die Bezugnahmen auf Judikatur des EuGH bei Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar, 43. Lieferung (März 2009), § 1 Tz 21, Seite 39) und verlangt seine Teilung in einen der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Teil einerseits und die übrigen Einkünfte andererseits. "Bei Verlusten im Ausland" sind "die Einkunftsgrenzen jedenfalls erfüllt" (vgl. Doralt, a.a.O., Tz 62),
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130201.X01Im RIS seit
31.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016