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10 VERFASSUNGSRECHTNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung einer gegen das Verbotsgesetz gerichteten Eingabe als unzulässigSpruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung:
1. Mit selbstverfasster Eingabe vom 8. Mai 2012 beantragt der seinen Angaben zufolge mehrfach iZm Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilte Einschreiter die Aufhebung des genannten Gesetzes (insbesondere der Bestimmung des §3h), da dieses sowohl der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche.
2. Die Eingabe ist unzulässig:
Dem Einschreiter ist entgegenzuhalten, dass die von ihm angestrebte Überprüfung des Verbotsgesetzes (als Bundesverfassungsgesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl. zB VfSlg. 13.116/1992, 15.334/1998 und 17.239/2004) nicht zulässig ist.
Die Eingabe war daher schon aus diesem Grund zurückzuweisen.
3. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2 lita VfGG ohne
weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Nationalsozialistengesetzgebung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:G54.2012Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012