RS OGH 2010/1/11 16Ok11/09

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.2010
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Norm

KartG 2005 §52 Abs2

Rechtssatz

Bei der Gebührenbestimmung im streitigen Verfahrensrecht und im außerstreitigen Kartellverfahren sind die gleichen Prinzipien anzuwenden.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 11/09
    Entscheidungstext OGH 11.01.2010 16 Ok 11/09
    Beisatz: Wird ein Verfahren zur Abstellung einer Zuwiderhandlung mit einer für bindend erklärten Verpflichtungszusage beendet, so bedeutet dieses Verfahrensergebnis seinem Wesen nach ein vollständiges Unterliegen des Antragsgegners. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125487

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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