RS OGH 2010/10/4 16Ok5/10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2010
beobachten
merken

Norm

KartG 2005 §30

Rechtssatz

Kein Milderungsgrund ist der Umstand, dass das betreffende Unternehmen zum ersten Mal kartellrechtswidrig gehandelt hat, weil das Fehlen einer früheren Zuwiderhandlung der Normalfall sein soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126216

Im RIS seit

03.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten