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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §36a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2011/12/0076Rechtssatz
Obzwar § 36a BDG 1979 von seinem Wortlaut her davon spricht, dass einem Beamten mit seiner Zustimmung Telearbeit angeordnet werden "kann", ist in Ansehung der ErläutRV zur Dienstrechts-Novelle 2004, 685 BlgNR XXII. GP 7f, zu dieser Bestimmung davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dem Beamten hiedurch keinen Anspruch auf Gewährung oder Beibehaltung dieser Dienstverrichtungsform einräumen wollte.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120184.X05Im RIS seit
19.10.2011Zuletzt aktualisiert am
02.02.2015