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L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichNorm
BDG 1979 §44;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/12/0199Rechtssatz
Der Beamte wurde von der Dienstbehörde mit Schreiben aufgefordert, "eine Bestätigung von seinem behandelnden Facharzt über seinen derzeitigen Gesundheitszustand beizubringen und welche weiteren Schritte für die Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitsfähigkeit gesetzt werden. Weiters welche Behandlungen bis zum heutigen Tag durchgeführt wurden". Diese Weisungen sind ihrem Inhalt nach jedoch nicht durch das Gesetz gedeckt. Der Beamte ist nicht verpflichtet, derartige Bestätigungen seines behandelnden Arztes vorzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009120198.X08Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015