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L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/12/0199Rechtssatz
Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides (Hinweis B vom 15. Jänner 1990, 90/12/0001).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009120198.X01Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015