RS Vwgh 2011/9/28 2011/04/0117

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Veröffentlicht am 28.09.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Rechtssatz

Sachverständigengutachten aus den Jahren 1999 bzw. 2002 können für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage im Jahre 2011 keine taugliche Grundlage bilden. Denn - auch ohne entsprechendes Vorbringen des Beschwerdeführers - kann schon nach dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut (vgl. zu diesem Maßstab der Schlüssigkeitsprüfung der Beweiswürdigung aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa das E vom 22. Juni 2011, 2009/04/0275, mwN) nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Lärmsituation sowie der Stand der Technik bzw. der Stand der medizinischen und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in diesem nicht unbeträchtlichen Zeitraum von 12 bzw. 9 Jahren geändert habe.

Schlagworte

Beweismittel SachverständigenbeweisBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelAnforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011040117.X01

Im RIS seit

24.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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