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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Sachverständigengutachten aus den Jahren 1999 bzw. 2002 können für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage im Jahre 2011 keine taugliche Grundlage bilden. Denn - auch ohne entsprechendes Vorbringen des Beschwerdeführers - kann schon nach dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut (vgl. zu diesem Maßstab der Schlüssigkeitsprüfung der Beweiswürdigung aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa das E vom 22. Juni 2011, 2009/04/0275, mwN) nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Lärmsituation sowie der Stand der Technik bzw. der Stand der medizinischen und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in diesem nicht unbeträchtlichen Zeitraum von 12 bzw. 9 Jahren geändert habe.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelAnforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011040117.X01Im RIS seit
24.10.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011