RS Vfgh 2011/9/20 B924/11

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Veröffentlicht am 20.09.2011
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
SicherheitspolizeiG §65 Abs1

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Auferlegung der Verpflichtungzur erkennungsdienstlichen Behandlung; keine Darlegung derNotwendigkeit einer solchen Maßnahme aus den gesetzlich angeführtenGründen

Rechtssatz

Keine Auseinandersetzung mit der zweiten Voraussetzung des §65 Abs1 SicherheitspolizeiG (kriminelle Verbindung bzw Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe); strafgerichtliches Verfahren wegen Körperverletzung gem §83 StGB bereits eingestellt.

Bescheidbegründung durch Darlegungen in der Gegenschrift nicht nachholbar.

Entscheidungstexte

  • B 924/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 20.09.2011 B 924/11

Schlagworte

Polizei, Sicherheitspolizei, Bescheidbegründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:B924.2011

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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