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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Auferlegung der Verpflichtungzur erkennungsdienstlichen Behandlung; keine Darlegung derNotwendigkeit einer solchen Maßnahme aus den gesetzlich angeführtenGründenRechtssatz
Keine Auseinandersetzung mit der zweiten Voraussetzung des §65 Abs1 SicherheitspolizeiG (kriminelle Verbindung bzw Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe); strafgerichtliches Verfahren wegen Körperverletzung gem §83 StGB bereits eingestellt.
Bescheidbegründung durch Darlegungen in der Gegenschrift nicht nachholbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Polizei, Sicherheitspolizei, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B924.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012