RS Vfgh 2011/9/21 G175/10

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Veröffentlicht am 21.09.2011
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Index

21 Handels- und Wertpapierrecht
21/02 Aktienrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
StGG Art5
AktienG §219 Abs1, §225c Abs3
EU-GesellschaftsrechtsänderungsG

Leitsatz

Unverhältnismäßiger Eigentumseingriff durch den – auch sachlich nichtgerechtfertigten - Ausschluss der Kleinaktionäre von derAntragstellung auf eine gerichtliche Überprüfung desUmtauschverhältnisses bzw der Barabfindung im Fall einerVerschmelzung von Aktiengesellschaften

Rechtssatz

Aufhebung der Wortfolge ", und 2. entweder a) bei einer der beteiligten Gesellschaften, sei es auch nur gemeinsam, insgesamt jeweils über mindestens eins vom Hundert des Grundkapitals oder über Aktien im anteiligen Betrag von mindestens 70 000 Euro oder b) gemeinsam über alle Aktien verfügen, für die die Voraussetzungen gemäß Z1 erfüllt sind" in §225c Abs3 AktienG idF BGBl I 71/2009.

Eingriff in das Eigentum der Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft durch ein Umtauschverhältnis, das den Aktionären der übertragenden Gesellschaft eine den Wert ihres Unternehmens übersteigende Beteiligung am Aktienkapital der übernehmenden Gesellschaft einräumt. Vermögensverschiebung von den Aktionären der übernehmenden Gesellschaft auf die der übertragenden Gesellschaft.

Hinweis auf VfSlg 17584/2005 betr §9 Abs2 SpaltG; kein wesentlicher Unterschied zwischen Spaltung und Verschmelzung. Einschaltung von Prüfern keine absolute Gewähr für die Richtigkeit des Umtauschverhältnisses und der Barabfindung. Keine Rechtfertigung der Einziehung der "Erheblichkeitsschwelle" mit Missbrauchsargumenten (she die Gesetzesmaterialien zum EU-GesellschaftsrechtsänderungsG (RV 32 BlgNR 20. GP, 101). Wesentlicher Unterschied zwischen den aus der Beteiligung resultierenden individuellen vermögensrechtlichen Ansprüchen des Gesellschafters und den als Minderheitsrechte ausgestalteten Kontrollrechten.

Der Ausschluss von Gesellschaftern, die die Beteiligungsgrenzen des §225c Abs3 Z2 AktienG nicht erreichen, von der Möglichkeit, das Umtauschverhältnis bei einer Verschmelzung einer gerichtlichen \berprüfung zu unterziehen, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum und ist auch sachlich nicht zu rechtfertigen.

Entscheidungstexte

  • G 175/10
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 21.09.2011 G 175/10

Schlagworte

Wertpapierrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:G175.2010

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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