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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung einer Verordnung über die Erklärungeines Gebietes zum Neuplanungsgebiet unzulässig; kein aktuellerEingriff in die Rechte des Antragstellers bzw Zumutbarkeit desZivilrechtswegesRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Niederwaldkirchen vom 26.05.11 betr Erklärung des Grundstücks Nr 1164/1, KG Niederwaldkirchen, zum Neuplanungsgebiet.
Kein aktueller Eingriff durch die Verordnung in aus der Oö BauO 1994 erfließende subjektive Rechte des Antragstellers; kein Vorbringen betr eine beabsichtigte Bebauung; Nutzung des Grundstücks als Parkplatz nicht in Frage gestellt.
Im Fall einer Beschränkung der aus einer Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Marktgemeinde Niederwaldkirchen erfließenden Rechte stünde dem Antragsteller der Zivilrechtsweg offen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Baurecht, BebauungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:V62.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012