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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17a, §86, §88Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Klaglosstellung infolgeAufhebung des angefochtenen Bescheides; Kostenzuspruch; Stattgabe desVerfahrenshilfeantrags im Umfang der Eingabengebühr, im ÜbrigenAbweisung des AntragsRechtssatz
Soweit auch die Beigabe eines Rechtsanwalts beantragt wird, ist dem Verfahrenshilfeantrag nicht stattzugeben, weil die Vertretung durch den Verfahrenshelfer nunmehr infolge Klaglosstellung nach Einbringung der Beschwerde gemäß §64 Abs1 Z3 ZPO weder gesetzlich geboten noch erforderlich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klaglosstellung, VfGH /Gegenstandslosigkeit, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B828.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012