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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Willkürliche Enteignung von Flächen für ein Straßenbauvorhaben; keineBegründung für die Notwendigkeit der Heranziehung der Grundstücke desBeschwerdeführersRechtssatz
Verpflichtung zur Prüfung zumindest jener Bedingung der Zulässigkeit einer Enteignung, dass keine privatrechtliche Einigung zwischen der Landesstraßenverwaltung als Enteignungswerberin und dem Beschwerdeführer über die Höhe der Entschädigung erzielt werden konnte. Bloßer Hinweis auf das Ergebnis der mündlichen Verhandlung ohne nähere Ausführungen und Schlussfolgerungen nicht ausreichend.
Keine Begründung der Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Grundstücke des Beschwerdeführers durch den Verweis auf ein Sachverständigengutachten, weil sich dieses Gutachten lediglich auf die Ermittlung der Höhe des Entschädigungsbetrages bezieht.
Schlagworte
Straßenverwaltung, Enteignung, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B31.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012