RS UVS Oberösterreich 2011/07/18 VwSen-401120/4/Gf/Mu

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2011
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Anhaltung in Schubhaft erweist sich als geeignetes Mittel zur Abschiebung über die Schengen-Grenze hinaus, wenn der Fremde bereits mehrfach aus dem Bundesgebiet in die Slowakei abgeschoben wurde, dieser dessen ungeachtet jedoch jeweils wieder nach Österreich zurückgekommen ist und hier insgesamt 7 Asylanträge gestellt hat.

Zuletzt aktualisiert am
24.08.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten