Norm
StPO §61 Abs1 Z7 BRechtssatz
Verfahrenshilfe ist nur für formell beachtliche Erneuerungsanträge zu gewähren, nicht aber für von vornherein (somit offenkundig) aussichtslose und daher ohne meritorische Prüfungsmöglichkeit zurückzuweisende Rechtsbehelfe dieser Art.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127077Im RIS seit
28.09.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021