Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 4. Oktober 2010 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek, Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in der Strafsache gegen Dr. Otmar H***** wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, AZ 5 St 100/10y der Korruptionsstaatsanwaltschaft gemäß § 60 Abs 1 OGH-Geo den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 11. August 2010 wird dahingehend berichtigt, dass es auf S 1, letzte Zeile richtig zu lauten hat: „AZ 130 Bl 24/10h“.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Der offensichtliche Schreibfehler bei der
Zitierung des Aktenzeichens des angefochtenen Beschlusses war zu berichtigen.
Textnummer
E95066European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:0150OS00065.10P.1004.000Im RIS seit
07.10.2010Zuletzt aktualisiert am
07.10.2010