Norm
ABGB §988Rechtssatz
Beim Anlagen-Contracting übernimmt der Contractor die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, den technischen Betrieb, den wirtschaftlichen Betrieb und die Finanzierung der Anlage. Der Contractor stellt ein Leistungspaket für die Bedürfnisse des Kunden zusammen, der Kunde bezahlt für den Energiebezug den vertraglich festgelegten Bezugspreis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126690Im RIS seit
24.05.2011Zuletzt aktualisiert am
24.05.2011