RS OGH 2011/3/29 2Ob34/11f, 6Ob240/19s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2011
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Norm

ABGB §924 Satz2
ABGB §932 Abs2 VIIa

Rechtssatz

Wenn nach einem Verbesserungsversuch des Übergebers einer mangelhaften Sache derselbe Mangel wieder auftritt, dann trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass diese Verbesserung ungeachtet dessen erfolgreich war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126728

Im RIS seit

27.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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